Die Förderung kann bei vorliegenden Voraussetzung erfolgen
- nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) - Schüler-BAFöG
- nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Meister-BAFöG
- nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- durch BF-Darlehen über die Deutsche Ausgleichsbank
Es wird dringend empfohlen, sich bei den jeweils zuständigen Stellen genau zu informieren.
Die Beantragung des Schüler-BAFöG und des Meister-BAFöG (AFBG) kann online über das BayernPortal mit Personalausweis mit eID-Verfahren erfolgen.
Ausbildungskosten:
Für den Schulbesuch werden keine Kosten erhoben. Allerdings sind die Kosten für Papiergeld, Jahresbericht, Schulplaner, Lehrfahrten, Softwarelizenzen für Studierende und die Kosten für die erforderlichen Bücher zu tragen.
Insgesamt kann mit einem Betrag von ca. 500,00 € für beide Ausbildungsjahre gerechnet werden.
Prämie (Meisterbonus):
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilt im Schreiben vom 31.05.2019 folgendes mit:
Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Fachschulen bzw. Fachakademien erhalten vom Freistaat Bayern für ihren Berufsabschluss einen Meisterbonus:
· In Höhe von 1.500,00 € für Abschlüsse, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 31.05.2019 festgestellt wurde,
und
· In Höhe von 2.000,00 € für Abschlüsse, bei denen das Prüfungsergebnis ab dem 01.06.2019 festgestellt wurde bzw. wird.
Maßgeblich ist jeweils das Datum des Abschlusszeugnisses.